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   VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690   

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VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690 (https://dejure.org/2016,69510)
VG München, Entscheidung vom 06.07.2016 - M 25 K 15.4690 (https://dejure.org/2016,69510)
VG München, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - M 25 K 15.4690 (https://dejure.org/2016,69510)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4688

    Der Einbürgerung entgegenstehende Verurteilungen

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Mit Beschluss vom 22. Oktober 2015 wurde die Klage, soweit sie sich gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 6. Oktober 2015 richtet, vom Verfahren M 25 K 15.4688 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen M 25 K 15.4690 fortgeführt.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Urteil vom 6. Juli 2016 im Verfahren M 25 K 15.4688 Bezug genommen.

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Diese beachtlichen Verurteilungen stehen der Einbürgerung des Klägers solange entgegen, als eine Tilgung im Bundeszentralregister noch nicht erfolgt ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13

    Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Ein öffentliches Interesse i.S. des § 8 Abs. 2 StAG ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch-staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz Nichterfüllung der Voraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG einzubürgern (VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris; OVG Saarl, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris).
  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Eine besondere Härte muss nämlich durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 5 PKH 13/12 - juris).
  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Ein öffentliches Interesse i.S. des § 8 Abs. 2 StAG ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch-staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz Nichterfüllung der Voraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG einzubürgern (VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris; OVG Saarl, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung -

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Auch das Wohlwollensgebot des Art. 34 GFK bzw. des Art. 32 des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. 1976 II S. 473/1977 II S. 235 - StlÜb) begründen kein öffentliches Interesse i.S. des § 8 Abs. 2 StAG, sondern sind lediglich im Rahmen der Ermessensentscheidung gemäß § 8 Abs. 1 StAG zu berücksichtigen (BVerwG, B.v. 23.12.1993 - 1 B 61/93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - 19 E 1189/14

    Berücksichtigung der Tilgungsreife von Strafverurteilungen bei der

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Dieser Umstand ist weder durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen, noch könnte er durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden (OVG NW, B.v. 4.12.2014 - 19 E 1189/14 - juris).
  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 5 ZB 07.1006

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Heimatloser Ausländer; Verurteilung

    Auszug aus VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
    Die gegen die ablehnenden Bescheide erhobene Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. Februar 2007 abgewiesen (M 25 K 06.2927; BayVGH, B.v. 16.10.2007 - 5 ZB 07.1006 -).
  • VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4688

    Der Einbürgerung entgegenstehende Verurteilungen

    Mit Beschluss vom 22. Oktober 2015 wurde die Klage, soweit sie sich gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 6. Oktober 2015 richtet, vom Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen M 25 K 15.4690 fortgeführt.
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